Hund oder Katze mit Vorerkrankung versichern: Was noch geht

- Was überhaupt als Vorerkrankung gilt
- Ablehnung oder Ausschluss – der entscheidende Unterschied
- Die Gesundheitsfragen: Warum Ehrlichkeit hier keine Moralfrage ist
- Was bei welcher Vorerkrankung realistisch passiert
- Die Anzeigepflicht ist Gesetz, nicht Kleingedrucktes
- So kommst Du an Deine Behandlungshistorie
- Chronische Erkrankungen: Was dann gilt
- Katzenversicherung mit Vorerkrankung: Es gilt dasselbe
- Was Du realistisch erwarten kannst
- Der Punkt, an dem ich ehrlich sein muss
- Fragen, die immer wieder kommen
- Worauf es am Ende ankommt
- Weiterlesen
Wer diese Frage stellt, hat sie meistens erst gestellt, nachdem etwas passiert ist. Der Hund hatte eine Magen-Darm-Geschichte, es stand eine Allergie im Raum, das Röntgenbild von vor zwei Jahren zeigte „einen leichten Befund am Ellenbogen“. Und jetzt steht die Frage: Kriege ich überhaupt noch eine Versicherung?
Die kurze Antwort lautet: Bei der HanseMerkur wird ein Hund aufgenommen, solange er gesund ist. Mit einer bekannten Erkrankung, einer laufenden Behandlung oder einem Befund wie einer Allergie oder einer Dysplasie ist eine Hundekrankenversicherung dort nicht möglich. Genau deshalb lohnt es sich, jetzt abzuschließen, bevor etwas diagnostiziert wird. Alles, was danach neu auftritt, ist nach Ablauf der Wartezeit versichert.
Hier liest Du, was als Vorerkrankung gilt, was „gesund“ nach den Annahmerichtlinien der HanseMerkur genau heißt und was Du jetzt tun kannst.
Was überhaupt als Vorerkrankung gilt
Als Vorerkrankung zählt alles, was bei Antragstellung bereits bekannt war, behandelt wurde oder erkennbar bestand. Drei Punkte, die viele nicht auf dem Schirm haben:
Es muss nicht diagnostiziert sein. Wenn Dein Hund seit Monaten humpelt und Du warst damit noch nicht beim Tierarzt, ist das trotzdem eine bestehende Erkrankung. Bei kurzköpfigen Rassen ist es oft das Schnarchen, das schon vor dem Antrag da war: Französische Bulldogge versichern. Der Zeitpunkt der Diagnose ist nicht der Zeitpunkt der Entstehung.
Ausgeheilt ist ausgeheilt. Die Ohrenentzündung von vor drei Jahren, die nach einer Woche erledigt war, ist keine Vorerkrankung mehr. Entscheidend ist, dass Dein Hund bei Antragstellung gesund ist.
Es muss nicht Dein Tier betreffen, solange Du es hast. Wenn Du einen Hund aus dem Tierschutz übernimmst, kommt seine Vorgeschichte mit. Frag deshalb am besten direkt die Organisation nach seinen Unterlagen, dann kennst Du sie.
Was „gesund“ bei der HanseMerkur heißt. Die Annahmerichtlinien sind hier eindeutig. Ein Hund gilt als gesund, wenn
- keine Erkrankung bekannt oder tierärztlich festgestellt ist,
- keine akute Behandlung läuft und keine Operation oder Behandlung geplant oder angeraten ist,
- in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung kein operativer Eingriff war (Kastration und Sterilisation sind ausgenommen),
- keine Symptome oder Vorschädigungen bestehen, etwa Abweichungen im Gangbild, Allergien, Zahn- oder Kiefererkrankungen, Übergewicht oder vermehrtes Kratzen,
- und keine Fehlentwicklungen bekannt sind, insbesondere keine Dysplasien, Fehlbildungen oder anormalen Herzgeräusche.
Gut zu wissen: Impfungen und Gesundheits-Check-ups gelten nicht als akute Behandlung. Der Routinebesuch beim Tierarzt steht der Aufnahme also nicht im Weg.
Was dagegen keine Vorerkrankung ist, und das ist der wichtigste Satz in diesem Artikel:
Eine Rassedisposition ist keine Vorerkrankung.
Dass Schäferhunde häufiger Hüftdysplasie bekommen, dass Möpse Atemprobleme haben, dass Dackel überproportional oft Bandscheibenvorfälle erleiden. Das alles macht Deinen gesunden Hund nicht zum Risikofall. Die HanseMerkur versichert Hunde aller Rassen und Mischlinge, die Rasse wirkt nur auf den Beitrag. Für die Vorerkrankung zählt der Hund, der vor Dir liegt, nicht die Statistik seiner Rasse.
Und das Beste daran: Genau diese rassetypischen Diagnosen sind in Premium plus versichert, wenn erste Symptome oder die Diagnose nach Versicherungsbeginn liegen. Dazu gehören unter anderem Hüft- und Ellbogendysplasie, Patellaluxation und das brachycephale Syndrom. Für sie gilt eine Wartezeit von 6 Monaten. Wer abschließt, solange sein Hund gesund ist, sichert also gerade die Diagnosen ab, vor denen sich Halter dieser Rassen am meisten sorgen.
Ablehnung oder Ausschluss – der entscheidende Unterschied
Hier liegt das eigentliche Missverständnis. Viele stellen sich vor, ein Versicherer nimmt einen Hund mit Vorerkrankung auf und klammert nur diese eine Sache aus. Bei der HanseMerkur funktioniert das anders, und es hilft, das vor dem Antrag zu wissen.
Die Entscheidung fällt bei der Aufnahme. Ist Dein Hund gesund im Sinne der Annahmerichtlinien, kommt der Vertrag zustande. Ist er es nicht, ist eine Aufnahme nicht möglich. Einen individuell vereinbarten Ausschluss einer bestehenden Erkrankung anstelle einer Ablehnung gibt es dort nicht.
Was auch bei einem gesunden Hund nicht versichert ist: das, was bei Antragstellung schon bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich war, und Beschwerden, deren Anzeichen Dir damals bekannt waren. Das gilt für alle Verträge gleich und ohne zeitliche Begrenzung.
Alles Neue ist versichert. Der Kreuzbandriss, die Magendrehung, der verschluckte Ball, der Tumor: Was nach Versicherungsbeginn neu auftritt, ist versichert wie bei jedem anderen Hund auch. In Premium plus gilt dafür eine allgemeine Wartezeit von einem Monat, bei Unfällen gibt es keine.
Rechne einmal nach, was dieser Schutz wert ist: Die Erkrankungen, die eine Tierkrankenversicherung wirklich teuer machen (Kreuzbandriss, Bandscheibenvorfall, Magendrehung, Tumor, Fremdkörper-OP), sind genau die, die ein gesunder Hund noch vor sich haben kann. In Premium plus ist die Jahreshöchstentschädigung unbegrenzt, erstattet wird bis zum vierfachen GOT-Satz inklusive Notdienstgebühren.
Deshalb ist der beste Moment für den Vertrag der, in dem noch nichts in der Akte steht. Wer das weiß, wartet nicht auf den ersten Befund.
Die Gesundheitsfragen: Warum Ehrlichkeit hier keine Moralfrage ist
Im Antrag steht die Gesundheitsfrage. Die Versuchung, eine alte Geschichte wegzulassen, ist verständlich. Angeben ist trotzdem der bessere Weg.
Wer eine bekannte Erkrankung nicht angibt, verletzt die vorvertragliche Anzeigepflicht, und im Leistungsfall sieht der Versicherer in die Krankenakte. Je nach Verschulden sind dann Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung möglich. Mit wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben bist Du auf der sicheren Seite.
Und das Gute daran: Mit vollständigen Angaben weißt Du vor dem Abschluss, woran Du bist, und auf das, was versichert ist, kannst Du Dich verlassen.
Praktischer Rat: Lass Dir vor dem Antrag von Deiner Tierarztpraxis die Behandlungshistorie geben. Die meisten Praxen drucken sie auf Nachfrage aus. Dann beantwortest Du die Frage nicht aus dem Gedächtnis, sondern aus den Unterlagen, und Du weißt selbst, worüber Du sprichst.
Was bei welcher Vorerkrankung realistisch passiert
Die Tabelle ordnet typische Einträge in der Akte nach den Annahmerichtlinien der HanseMerkur ein. Verbindlich ist die Prüfung Deines Antrags.
| Was in der Akte steht | Was realistisch passiert |
|---|---|
| Impfungen, Wurmkuren, Gesundheits-Check-up | kein Hindernis, gilt nicht als akute Behandlung |
| Kastration oder Sterilisation, auch in den letzten 6 Monaten | kein Hindernis |
| Rasse mit bekannter Veranlagung, Hund ohne Befund | kein Hindernis, die Rasse wirkt nur auf den Beitrag |
| Einmalige Magen-Darm-Geschichte oder Bindehautentzündung, ausgeheilt | kein Hindernis, ausgeheilt ist keine Vorerkrankung |
| Andere Operation in den letzten 6 Monaten, zum Beispiel am Kreuzband | keine Aufnahme, frühestens 6 Monate nach der OP und ohne Beschwerden neu prüfen |
| Laufende Behandlung, geplante oder angeratene OP | keine Aufnahme |
| Futtermittelallergie, vermehrtes Kratzen | keine Aufnahme (gilt als Vorschädigung oder bestehendes Symptom) |
| HD-Befund im Röntgen, Herzgeräusch | keine Aufnahme (Dysplasie, Fehlentwicklung) |
| Diabetes, Epilepsie, Schilddrüse | keine Aufnahme (bekannte Erkrankung) |
| Tumorerkrankung in Behandlung, Herzinsuffizienz | keine Aufnahme |
Das Muster dahinter: Vorsorge, Kastration, die Rasse allein und ausgeheilte Kleinigkeiten stehen einer Aufnahme nicht im Weg. Was heute noch besteht, behandelt wird oder als Vorschädigung gilt, dagegen schon.
Die Anzeigepflicht ist Gesetz, nicht Kleingedrucktes
Was ich oben über Ehrlichkeit geschrieben habe, ist keine Moralpredigt. Es steht in § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes, und die Regelung ist präziser, als die meisten ahnen.
Absatz 1 verpflichtet Dich, die Dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, die für die Entscheidung des Versicherers erheblich sind und nach denen er in Textform fragt. Du musst also nur beantworten, wonach im Antrag gefragt wird. Und das Wort „bekannt“ ist wichtig: Was Du nicht wusstest, fällt nicht darunter.
Absatz 2 gibt dem Versicherer bei einer Verletzung dieser Pflicht ein Rücktrittsrecht. Rücktritt heißt: Der Vertrag wird rückabgewickelt, als hätte es ihn nie gegeben.
Absatz 3 entschärft das für den ehrlichen Fehler: Hast Du weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt (Du hast eine Behandlung von vor sechs Jahren schlicht vergessen), entfällt der Rücktritt. Der Versicherer kann dann mit einmonatiger Frist kündigen, aber er kann nicht so tun, als hätte es den Vertrag nie gegeben.
Absatz 4 hilft Dir zusätzlich: Hätte der Versicherer den Vertrag auch in Kenntnis des Umstands geschlossen, wenn auch zu anderen Bedingungen, sind der Rücktritt wegen grober Fahrlässigkeit und die Kündigung ausgeschlossen. Die anderen Bedingungen können dann rückwirkend gelten.
Absatz 5 regelt, dass der Versicherer diese Rechte nur ausüben kann, wenn er Dich vorher durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat. Die HanseMerkur legt diese Mitteilung ihren Kundeninformationen bei, damit Du vorher genau weißt, worauf es ankommt.
Absatz 6 gibt Dir ein eigenes Recht: Erhöht sich die Prämie wegen eines nachträglich bekannten Umstands um mehr als zehn Prozent oder wird ein Risiko ausgeschlossen, kannst Du innerhalb eines Monats kündigen.
Was Du daraus mitnehmen solltest: Ein ehrliches Versehen ist juristisch etwas ganz anderes als bewusstes Verschweigen. Mit einer vollständigen Behandlungshistorie musst Du Dir über beides keine Gedanken machen.
So kommst Du an Deine Behandlungshistorie
Der einfachste Weg, beim Antrag auf der sicheren Seite zu sein, und er kostet Dich einen Anruf.
Ruf in Deiner Tierarztpraxis an und bitte um einen Ausdruck der Behandlungshistorie Deines Tieres. Die meisten Praxen machen das ohne Nachfrage; die Daten liegen ohnehin im Praxisprogramm. Sag ruhig, wofür Du sie brauchst. Das ist ein alltäglicher Vorgang.
Denk an frühere Praxen. Wenn Du umgezogen bist oder gewechselt hast, liegt dort ein Teil der Geschichte. Bei einem Tier aus dem Tierschutz frag die Organisation nach den Unterlagen aus dem Herkunftsland.
Geh die Liste durch, bevor Du den Antrag ausfüllst. Nicht aus dem Gedächtnis antworten. Das Gedächtnis ist bei Gesundheitsfragen systematisch zu optimistisch, nicht aus Absicht, sondern weil man sich an das erinnert, was schlimm war, und nicht an das, was damals harmlos wirkte.
Und im Zweifel: lieber angeben. Was Du angegeben hast, ist geklärt: Darauf kann sich der Versicherer später nicht mehr berufen.
Chronische Erkrankungen: Was dann gilt
Bei einer bestehenden chronischen Diagnose (Diabetes, Epilepsie, Schilddrüsenunterfunktion, Futtermittelallergie) ist bei der HanseMerkur keine Aufnahme möglich, weil das Tier nach den Annahmerichtlinien nicht als gesund gilt.
Lohnen tut sich der Vertrag trotzdem, und zwar für jedes Tier in Deinem Haushalt, das heute noch gesund ist. Wer mehrere Hunde oder Katzen hat, sichert die gesunden am besten jetzt ab, solange ihre Akte noch leer ist. Und wer über ein weiteres Tier nachdenkt, schließt am besten gleich zu Beginn ab.
Der Grund ist derselbe wie bei jedem Tier: Ein Hund mit Diabetes bekommt trotzdem einen Kreuzbandriss. Eine Katze mit Niereninsuffizienz verschluckt trotzdem einen Faden. Ein Tier mit einer Grunderkrankung ist im Alter oft mehr in der Praxis, nicht weniger. Absichern lassen sich diese Kosten nur, solange das Tier gesund ist. Für das Tier mit der bestehenden Diagnose bleibt eine feste monatliche Rücklage der planbare Weg.
Katzenversicherung mit Vorerkrankung: Es gilt dasselbe
Für Katzen gelten bei der HanseMerkur dieselben Regeln wie für Hunde. Aufgenommen werden gesunde Tiere. Was bei Antragstellung bekannt ist, behandelt wird oder angeraten ist, entscheidet über die Aufnahme, und einen individuellen Ausschluss statt einer Ablehnung gibt es auch hier nicht.
Bei Katzen sind es oft andere Befunde, an denen sich das entscheidet: ein erhöhter Nierenwert im Blutbild, eine Blasenentzündung, die gerade behandelt wird, ein Herzgeräusch bei der Impfuntersuchung. Ausgeheilt ist dagegen keine Vorerkrankung. Die Blasenentzündung vor drei Jahren, folgenlos abgeschlossen, steht einer Aufnahme nicht im Weg. Entscheidend ist, dass Deine Katze bei Antragstellung gesund ist.
Alles, was danach neu auftritt, ist versichert wie bei jeder anderen Katze. Was die Katzenkrankenversicherung der HanseMerkur leistet, steht auf der Produktseite.
Was Du realistisch erwarten kannst
Bei einem gesunden Hund ohne Befund, ohne Behandlung und ohne Symptome ist die Aufnahme möglich, auch wenn seine Rasse als anfällig gilt und auch nach einer Kastration. Mit Selbstbeteiligung geht das bis zu einem Alter von 8 Jahren bei Versicherungsbeginn.
Bei einer abgeschlossenen, folgenlosen Sache (Durchfall vor drei Jahren, eine Zeckenentfernung, eine einmalige Bindehautentzündung) steht einer Aufnahme nichts im Weg: Was folgenlos ausgeheilt ist, ist keine Vorerkrankung.
Bei einer wiederkehrenden Sache (Ohrenentzündungen, eine Allergie, ein einzelnes Gelenk) kommt es bei der HanseMerkur darauf an, ob Dein Tier bei Antragstellung als gesund gilt, also ohne bestehende Symptome und ohne laufende oder geplante Behandlung. Allergien und Abweichungen im Gangbild nennen die Annahmerichtlinien ausdrücklich als Vorschädigung.
Bei einer bestehenden oder schweren Erkrankung ist eine Aufnahme nicht möglich.
Was in Deinem Fall gilt, kläre ich mit Dir: anhand der Diagnose, des Verlaufs und wie lange sie zurückliegt.
Was Du jetzt tun kannst:
- Ist Dein Hund gesund: jetzt anfragen, bevor ein Befund dazukommt.
- Die Behandlungshistorie bei der Praxis anfordern und die Gesundheitsfrage daraus beantworten, immer wahrheitsgemäß.
- Unklare Altfälle vor dem Antrag mit mir besprechen.
- Weitere gesunde Tiere im Haushalt gleich mit absichern.
Der Punkt, an dem ich ehrlich sein muss
Es gibt eine Situation, in der ich Dir abrate: wenn Du jetzt gerade eine Diagnose hast und die Versicherung genau dafür abschließen willst. Das funktioniert nicht. Es ist auch nicht so gedacht.
Was funktioniert: absichern, was noch nicht passiert ist. Dafür gilt: Der beste Zeitpunkt war der Welpe, der zweitbeste ist heute. Nicht wegen des Beitrags, sondern weil ein Hund nur aufgenommen wird, solange er gesund ist, und jeder neue Befund diese Tür schließen kann.
Und ist Dein Hund einmal versichert, kann er bleiben, auch wenn er später krank wird: Die HanseMerkur verzichtet darauf, nach einem Versicherungsfall zu kündigen, und ab dem 4. Versicherungsjahr sagt sie lebenslangen Versicherungsschutz zu (mit Umstellungsangebot).
Fragen, die immer wieder kommen
Bekomme ich eine Hundeversicherung trotz Vorerkrankung?
Bei der HanseMerkur nur, wenn Dein Hund bei Antragstellung gesund ist: keine bekannte Erkrankung, keine laufende oder geplante Behandlung, keine bestehenden Symptome. Mit einer bestehenden Vorerkrankung ist dort keine Aufnahme möglich. Deshalb lohnt es sich, abzuschließen, solange Dein Hund gesund ist. Alles, was danach neu auftritt, ist nach Ablauf der Wartezeit versichert.
Gilt das auch für eine Katzenkrankenversicherung trotz Vorerkrankung?
Ja, für Katzen gelten dieselben Annahmerichtlinien. Aufgenommen wird eine gesunde Katze, und Zahn- oder Kiefererkrankungen zählen ausdrücklich als Vorschädigung. Eine Katzenkrankenversicherung schließt Du deshalb am besten ab, solange die Akte Deiner Katze noch leer ist.
Wie lange gilt etwas als Vorerkrankung?
Was folgenlos ausgeheilt ist, gilt nicht als Vorerkrankung, etwa eine Ohrenentzündung von vor Jahren. Entscheidend ist, dass Dein Hund bei Antragstellung gesund ist. Nicht versichert ist, was bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich war.
Wird der Ausschluss irgendwann aufgehoben?
Nach den Bedingungen der HanseMerkur bleibt nicht versichert, was bei Antragstellung schon bekannt war, und dafür gibt es keine zeitliche Begrenzung. Einen individuellen Ausschluss, der später aufgehoben werden könnte, gibt es dort nicht. Alles, was nach Versicherungsbeginn neu auftritt, ist nach Ablauf der Wartezeit ganz normal versichert.
Worauf es am Ende ankommt
- Vorerkrankung heißt: bekannt oder bestehend bei Antragstellung, nicht erst ab Diagnose.
- Rassedisposition ist keine Vorerkrankung. Ein gesunder Schäferhund ist ein gesunder Hund.
- Die HanseMerkur nimmt gesunde Tiere auf. Mit einer bestehenden Erkrankung ist keine Aufnahme möglich.
- Was nach Versicherungsbeginn neu auftritt, ist versichert, rassetypische Diagnosen wie HD oder ED in Premium plus nach 6 Monaten Wartezeit.
- Verschweigen ist das größte Risiko, nicht die Vorerkrankung selbst.
- Behandlungshistorie bei der Praxis anfordern, bevor Du die Gesundheitsfrage beantwortest.
- Der beste Zeitpunkt ist jetzt, solange Dein Hund gesund ist.
Weiterlesen
- Wartezeit, und warum sie etwas anderes ist
- Höchsteintrittsalter
- Kreuzbandriss: woran die Erstattung scheitert
- Was die Tierkrankenversicherung sonst nicht zahlt
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Ediz ist Halter von zwei Europäisch Kurzhaar Katzen. Sie sind der Grund, warum er heute ausschließlich Tierkrankenversicherung vermittelt. Er kennt das Kleingedruckte bis ins kleinste Detail, auch das der Wettbewerber, und erkennt daran, wo ein Tarif Lücken hat. Mehr über petonova
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