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In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Ediz CatmazEdiz Catmaz·Stand 01.11.2026·11 Min. Lesezeit·Hundehaftpflicht
Ein Kind im hellen Strickpullover sitzt im Garten auf dem Rasen und legt die Hand auf einen sandbraunen Mischlingshund, der entspannt neben ihm liegt, Holzzaun dahinter

Die Hundehaftpflicht ist in sechs Bundesländern für jeden Hund Pflicht: in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Nordrhein-Westfalen gilt sie für große Hunde ab 40 Zentimetern Schulterhöhe oder 20 Kilogramm sowie für gefährliche Hunde. In den übrigen neun Ländern müssen nur Halter gefährlicher Hunde eine Versicherung nachweisen, in Mecklenburg-Vorpommern niemand. Die Mindestsummen liegen je nach Land zwischen 500.000 und 1 Million Euro, ohne Versicherung droht je nach Land ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, in NRW bis zu 100.000 Euro. Wichtiger als jede Pflicht ist aber: Für Schäden durch Deinen Hund haftest Du in ganz Deutschland, auch ohne eigenes Verschulden.

Ist die Hundehaftpflicht Pflicht? Alle 16 Bundesländer im Überblick

Ob eine Hundehaftpflicht Pflicht ist, regelt kein Bundesgesetz, sondern jedes Land für sich, in einem Hundegesetz oder einer Verordnung. Entscheidend ist deshalb, wo Du mit Deinem Hund gemeldet bist. Die Tabelle zeigt den Stand vom 30.10.2026, gelesen in den Landesgesetzen selbst.

BundeslandPflicht fürMindestsumme laut GesetzBußgeld bis
Berlinjeden Hund1 Mio. € je Schadenfall10.000 €
Bremenjeden Hund, seit Juli 2025500.000 € Personen, 250.000 € Sachen5.000 €
Hamburgjeden Hund1 Mio. €50.000 €
Niedersachsenjeden Hund ab 6 Monaten500.000 € Personen, 250.000 € Sachen10.000 €
Sachsen-Anhaltjeden Hund ab 3 Monaten1 Mio. € Personen und Sachen, 50.000 € Vermögen10.000 €
Thüringenjeden Hund500.000 € Personen, 250.000 € sonstige10.000 €
Nordrhein-Westfalengroße Hunde (ab 40 cm oder 20 kg) und gefährliche Hunde500.000 € Personen, 250.000 € sonstige100.000 €
Schleswig-Holsteinjeder Hund als Soll-Vorschrift, zwingend für gefährliche500.000 € Personen, 250.000 € Sachen10.000 € (gefährliche)
Brandenburggefährliche Hundekeine Summe in der Verordnung25.000 €
Hessengefährliche Hunde500.000 € pauschal–
Rheinland-Pfalzgefährliche Hunde500.000 € Personen, 250.000 € sonstige–
Saarlandgefährliche Hunde1 Mio. € Personen, 500.000 € Sachen–
Sachsengefährliche Hundekeine Summe im Gesetz–
Baden-WürttembergKampfhunde, als Bedingung der Erlaubniskeine Summe–
BayernKampfhunde, wenn die Gemeinde es verlangtkeine Summe–
Mecklenburg-Vorpommernkeine Pflicht––

Die Bußgelder sind Höchstbeträge aus dem jeweiligen Gesetz. Wo ein Strich steht, nennt das Gesetz keinen eigenen Betrag für die fehlende Versicherung, oder sie hängt an der Erlaubnis für einen gefährlichen Hund.

Die sechs Länder mit Pflicht für jeden Hund

In diesen Ländern spielt es keine Rolle, ob Dein Hund ein Chihuahua oder ein Neufundländer ist. Die Unterschiede stecken in den Details:

  • Berlin verlangt die Versicherung ab Beginn der Haltung, mit mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden zusammen. Die Selbstbeteiligung darf höchstens 500 Euro je Versicherungsjahr betragen.
  • Bremen ist der Neuzugang. Das neue Hundegesetz schreibt die Versicherung seit Juli 2025 für jeden Hund vor, ebenfalls ab Beginn der Haltung.
  • Hamburg verlangt 1 Million Euro und begrenzt die Selbstbeteiligung ebenfalls auf 500 Euro.
  • Niedersachsen setzt bei Hunden an, die älter als sechs Monate sind.
  • Sachsen-Anhalt greift am frühesten: spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes. Neben 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden müssen 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden versichert sein.
  • Thüringen verlangt 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden und den Nachweis gegenüber der Behörde.

Den Nachweis fragt in der Praxis meist die Stadt oder Gemeinde ab, oft zusammen mit der Anmeldung zur Hundesteuer oder dem Eintrag ins Hunderegister. Ein Tipp aus der Beratung: Leg die Versicherungsbestätigung gleich bei der Anmeldung dazu.

Nordrhein-Westfalen: die Regel mit 40 Zentimetern und 20 Kilo

NRW geht einen eigenen Weg. Das Landeshundegesetz unterscheidet nach der Größe: Ein Hund, der ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder mindestens 20 Kilogramm erreicht, gilt als großer Hund. Für ihn ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, mit mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden. Dasselbe gilt für gefährliche Hunde und für die Rassen, die das Gesetz eigens auflistet.

Es reicht eines der beiden Merkmale: 42 Zentimeter bei 15 Kilo genügen ebenso wie 35 Zentimeter bei 22 Kilo. Große Hunde müssen in NRW außerdem bei der Behörde angezeigt werden.

Bei Welpen großer Rassen nennt das Gesetz kein Alter, es spricht vom ausgewachsenen Hund. Mein Rat aus der Praxis: Versichere den Hund ab dem ersten Tag, der Beitrag ist gering.

Wo nur gefährliche Hunde versichert sein müssen

In Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen ist die Versicherung Pflicht, sobald ein Hund als gefährlich eingestuft ist, sei es durch eine Rasseliste oder weil er auffällig geworden ist. Sie ist dann eine Bedingung für die Erlaubnis, den Hund überhaupt halten zu dürfen. Brandenburg hat seine Rasseliste im Juli 2024 abgeschafft, die Versicherung für gefährliche Hunde ist geblieben.

In Baden-Württemberg und Bayern gibt es keine eigene Versicherungspflicht. Für Kampfhunde kann sie als Bedingung der Erlaubnis verlangt werden, in Baden-Württemberg in der Regel, in Bayern nach Ermessen der Gemeinde.

Schleswig-Holstein hat eine eigene Form gewählt. Das Hundegesetz verlangt die Haftpflicht als Soll-Vorschrift für jeden Hund, der älter als drei Monate ist. Das heißt: im Regelfall ja, Ausnahmen nur in besonderen Fällen. Ein Bußgeld ist dafür nicht vorgesehen. Für gefährliche Hunde ist sie zwingend.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es heute keine Versicherungspflicht, auch nicht für gefährliche Hunde.

Umzug, Urlaub, Besuch: welches Gesetz für Dich gilt

Die Frage, die ich zu diesem Thema am häufigsten höre, kommt vor einem Umzug: „Wir ziehen von Bayern nach Hamburg, müssen wir jetzt etwas tun?“ Die Antwort ist ja. Mit der Anmeldung in Hamburg gilt das Hamburger Gesetz, und dann braucht Dein Hund eine Haftpflicht mit mindestens 1 Million Euro. Wer schon versichert ist, prüft nur kurz die Summe auf der Police.

Bei Reisen und Besuchen regeln einige Länder den Fall ausdrücklich:

  • Berlin und Bremen: Wer einen Hund von außerhalb im Land ausführt, braucht eine Versicherung nach den dortigen Summen. Der Wochenendbesuch bei Freunden in Berlin ist also nur mit Versicherung sauber.
  • Niedersachsen bezieht sein Gesetz auf Halter, die dort gemeldet sind oder sich länger als zwei Monate ununterbrochen im Land aufhalten. Ein normaler Urlaub an der niedersächsischen Küste fällt nicht darunter.
  • Brandenburg nimmt Halter, die bis zu einem Monat im Land sind, von den Regeln für gefährliche Hunde aus, also auch von der Versicherungsbedingung.

Ist Dein Hund ohnehin versichert, stellt sich die Frage nach dem Urlaubsort kaum.

Was ohne Versicherung passiert: Bußgeld und die eigentliche Gefahr

Das Bußgeld ist der kleinere Teil. In den Pflichtländern reicht der Rahmen von 5.000 Euro in Bremen über 10.000 Euro in Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis zu 50.000 Euro in Hamburg und 100.000 Euro in NRW. Das sind Höchstbeträge.

Die eigentliche Gefahr steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Nach § 833 BGB haftet der Halter eines Tieres für den Schaden, den das Tier einem Menschen oder einer Sache zufügt, auch wenn ihn keine Schuld trifft. Juristen nennen das Gefährdungshaftung. Diese Haftung gilt in allen 16 Ländern gleich, auch in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.

Wie schnell das teuer wird, zeigen drei typische Fälle aus dem Alltag:

  • Dein Hund läuft auf die Straße, ein Radfahrer weicht aus und stürzt. Behandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld zahlt der Halter.
  • Dein Hund springt beim Spielen einen Spaziergänger an, der stürzt und sich das Handgelenk bricht.
  • Dein Hund zerkratzt in der Mietwohnung das Parkett oder nagt eine Türzarge an. Das ist kein großer Unfall, aber eine Rechnung über mehrere Tausend Euro.

Nach meiner Erfahrung denken die meisten Halter beim Wort Haftpflicht an den Biss. Gemeldet werden aber vor allem die unspektakulären Schäden: Fahrradunfälle, umgestoßene Menschen, beschädigte Mietwohnungen. Und genau die bezahlt man ohne Versicherung aus eigener Tasche.

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Die Haftpflicht zahlt, was Dein Hund anderen antut, aber nicht seine eigene Tierarztrechnung. Ich rechne Dir aus, was der Schutz für Deinen Hund selbst im Monat kostet.

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Welche Deckungssumme wirklich reicht

Die Mindestsummen der Länder sind Untergrenzen. Ein schwerer Personenschaden mit lebenslanger Pflege und Verdienstausfall kann eine Million Euro übersteigen.

Gute Tarife arbeiten deshalb mit einer pauschalen Summe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen, die weit über allen Landesvorgaben liegt. Die HanseMerkur Hundehaftpflicht im Tarif Premium plus deckt 50 Millionen Euro pauschal. Das liegt weit über jeder Mindestsumme der Länder, auch über den getrennten Summen in Sachsen-Anhalt mit den zusätzlichen Vermögensschäden. Die Selbstbeteiligung liegt bei 150 Euro je Schadenfall oder bei null. Hamburg lässt höchstens 500 Euro zu, Berlin höchstens 500 Euro je Versicherungsjahr. Wer in Berlin ganz sicher gehen will, wählt die Variante ohne Selbstbeteiligung.

Ein Tipp für die Prüfung Deiner bestehenden Police: Steht dort eine aufgeteilte Summe wie „500.000 Euro Personen, 250.000 Euro Sachen“, erfüllt sie in vielen Ländern die Pflicht, in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt aber nicht.

Was eine gute Hundehaftpflicht außer der Summe leisten sollte

Die Pflicht prüft nur die Summe. Ob eine Versicherung im Alltag trägt, entscheiden andere Zeilen. Diese Punkte schaue ich mir in jeder Police zuerst an, und so sieht es im Premium plus der HanseMerkur aus:

  • Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Gebäuden sind bis 50 Millionen Euro versichert, an gemieteten beweglichen Sachen bis 15 Millionen Euro. Für alle, die zur Miete wohnen oder mit dem Hund in die Ferienwohnung fahren, ist das die wichtigste Zeile.
  • Schäden ohne Leine und Maulkorb: mitversichert, ebenso der ungewollte Deckakt.
  • Hundehüter: Passt der Nachbar oder eine Freundin auf Deinen Hund auf und es passiert etwas, ist das abgedeckt, solange sie es nicht gewerbsmäßig tun.
  • Forderungsausfall: Verletzt ein fremder Hund Deinen und der andere Halter hat weder Versicherung noch Geld, springt Deine eigene Police ein, im Premium plus ohne Mindestschaden bis 500.000 Euro.
  • Ausland: in Europa ohne zeitliche Grenze, weltweit bis zu fünf Jahre am Stück.
  • Welpen: Bekommt Deine versicherte Hündin Nachwuchs, sind die Welpen bis zum Alter von 12 Monaten mitversichert, solange sie bei Dir sind.

Der Beitrag ist gering: Die Hundehaftpflicht Premium plus beginnt bei 3,53 Euro im Monat, berechnet für einen Mops bei einem 40-jährigen Versicherungsnehmer mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Rasse, Wohnort und Selbstbeteiligung verändern den Betrag. Wie die Tarife im Einzelnen aussehen, steht auf der Seite zur HanseMerkur Hundehaftpflicht.

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Die Haftpflicht ist für ein paar Euro im Monat erledigt. Die teurere Frage ist die Tierarztrechnung Deines Hundes. Ich lege Dir Vollschutz und OP-Schutz der HanseMerkur mit beiden Beiträgen nebeneinander.

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Was die Hundehaftpflicht nicht zahlt

Die Haftpflicht hat genau eine Aufgabe: Sie zahlt berechtigte Ansprüche anderer und wehrt unberechtigte ab. Alles, was Deinem eigenen Hund passiert, gehört nicht dazu:

  • Die Tierarztrechnung Deines Hundes, auch wenn er bei einem Unfall verletzt wird, den er selbst verursacht hat.
  • Operationen und Behandlungen bei Krankheit, vom Kreuzbandriss bis zur Magendrehung.
  • Vorsorge wie Impfungen oder Wurmkuren.

Wird Dein Hund von einem fremden Hund verletzt, zahlt die Haftpflicht des anderen Halters, bei Ausfall Deine eigene über den Forderungsausfall. Für alles andere ist die Kranken- oder OP-Versicherung da. Was eine Behandlung typischerweise kostet, zeigt die Tabelle der Tierarztkosten beim Hund nach GOT.

In meinen Beratungen kommt dieser Punkt fast jedes Mal auf: Viele Halter haben die Haftpflicht mit dem Welpen abgeschlossen und halten ihren Hund damit für „versichert“. Bei der ersten größeren Tierarztrechnung merken sie, dass das nicht stimmt.

Meine Empfehlung

Schließ die Hundehaftpflicht ab, egal in welchem Bundesland Du wohnst. Die Pflicht ist nur der Anlass. Der Grund ist § 833 BGB, und der gilt in Bayern genauso wie in Berlin. Für wenige Euro im Monat ist dieses Risiko vollständig abgedeckt. Achte dabei weniger auf die Mindestsumme Deines Landes als auf eine pauschale Summe in Millionenhöhe, auf Mietsachschäden und auf den Forderungsausfall ohne Mindestschaden.

Und denk den zweiten Schritt gleich mit. Die Haftpflicht schützt alle anderen vor Deinem Hund. Wer Deinen Hund selbst schützt, entscheidest Du mit der Kranken- oder OP-Versicherung. Ich rate zur Hundekrankenversicherung Premium plus, solange Dein Hund jung und gesund ist. Aufgenommen werden nur gesunde Hunde, mit Selbstbeteiligung bis zu einem Alter von 8 Jahren bei Versicherungsbeginn, ohne Selbstbeteiligung bis 5 Jahre, in der Risikoklasse E ohne Selbstbeteiligung bis 3 Jahre. Wie früh sich der Abschluss lohnt, steht in Welpe versichern: ab wann und warum es eilt.

Fragen, die immer wieder kommen

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Für jeden Hund in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Nordrhein-Westfalen für große Hunde ab 40 Zentimetern oder 20 Kilogramm und für gefährliche Hunde. In den übrigen Ländern nur für gefährliche Hunde, in Mecklenburg-Vorpommern gar nicht.

Ist die Hundehaftpflicht in NRW Pflicht?

Für große Hunde ja: Erreicht ein Hund ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm, braucht er eine Haftpflicht mit mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden. Dasselbe gilt für gefährliche und gelistete Hunde. Für kleinere Hunde ist sie in NRW freiwillig.

Ist die Hundehaftpflicht in Bayern Pflicht?

Nein, eine allgemeine Pflicht gibt es in Bayern nicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde eine Versicherung verlangen. Haften musst Du für Schäden durch Deinen Hund aber auch in Bayern, nach § 833 BGB ohne eigenes Verschulden.

Was kostet es, wenn ich in einem Pflichtland keine Hundehaftpflicht habe?

Das Gesetz sieht Bußgelder bis 5.000 Euro in Bremen, bis 10.000 Euro in Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, bis 50.000 Euro in Hamburg und bis 100.000 Euro in NRW vor. Teurer ist meist der Schaden selbst, den Du ohne Versicherung allein trägst.

Ab wann muss ein Welpe haftpflichtversichert sein?

In Berlin, Bremen und Hamburg ab Beginn der Haltung, in Sachsen-Anhalt spätestens drei Monate nach der Geburt, in Niedersachsen ab einem Alter von sechs Monaten. Am einfachsten versicherst Du den Welpen ab dem Tag, an dem er bei Dir einzieht.

Zahlt meine private Haftpflichtversicherung für den Hund?

In aller Regel nicht. Private Haftpflichtversicherungen schließen Schäden durch Hunde meist aus und decken nur zahme Kleintiere. Für den Hund brauchst Du eine eigene Hundehaftpflicht, im Zweifel zeigt ein Blick in Deine Bedingungen, was gilt.

Zahlt die Hundehaftpflicht auch, wenn mein Hund verletzt wird?

Nein. Die Haftpflicht zahlt Schäden, die Dein Hund anderen zufügt. Seine eigenen Tierarztkosten übernimmt eine Hundekranken- oder Hunde-OP-Versicherung. Verletzt ihn ein fremder Hund, haftet dessen Halter.


Wenn Du gerade einen Hund aufnimmst oder umziehst, ist jetzt der richtige Moment, beides zu klären: die Haftpflicht, die Dein Land verlangt, und den Schutz für Deinen Hund selbst. Was die Krankenversicherung leistet und wo sie Grenzen hat, steht in Was die Tierkrankenversicherung nicht zahlt, die Abwägung zwischen beiden Varianten in OP-Schutz oder Vollschutz: was reicht? Die Tarife findest Du auf den Seiten zur HanseMerkur Hundekrankenversicherung und zur HanseMerkur Hundehaftpflicht. Oder buch Dir einen kostenlosen Beratungstermin.

Zu den Angaben: Landesrecht, gelesen am 30.10.2026: Berlin § 14 und § 33 HundeG, Bremen § 6 und § 18 BremHundeG vom 24.06.2025, Hamburg § 12 und § 27 HundeG, Niedersachsen §§ 1, 5 und 18 NHundG, Sachsen-Anhalt § 2 und § 16 HundeG LSA, Thüringen § 2 und § 14 ThürTierGefG, Nordrhein-Westfalen §§ 5, 10, 11 und 20 LHundG NRW, Schleswig-Holstein §§ 6, 10 und 20 HundeG, Brandenburg § 6, § 15 und § 16 HundehV, Hessen § 71a HSOG mit § 3 HundeVO, Rheinland-Pfalz § 4 LHundG, Saarland § 2 HuV, Sachsen § 5 GefHundG, Baden-Württemberg § 3 PolVOgH, Bayern Art. 37 LStVG, Mecklenburg-Vorpommern HundehVO. Bußgelder sind gesetzliche Höchstbeträge. Tarifangaben zur Hundehaftpflicht Premium plus aus den Leistungsangaben der HanseMerkur. Maßgeblich ist die gültige Fassung in Deinem Land. Ich bin Versicherungsvertreter, kein Rechtsanwalt.

Ediz Catmaz
Ediz Catmaz
Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO

Vermittelt ausschließlich Tierversicherungen der HanseMerkur und hat selbst zwei Katzen. Mehr über petonova

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